Umbaumaßnahmen des AG im Betriebsgebäude (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 10.05.2019, 07:50 (vor 1804 Tagen) @ onkel

Hallo,

zuständig ist grundsätzlich für schwerbehinderte Menschen das Integrationsamt. Dafür muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden (Rollifahrer, Rollatorennutzer, Blinde, Taube) je nachdem was gemacht werden soll. Den Antrag kann sehr wohl der Arbeitgeber stellen, der ja hier auch gefördert wird. Es müssen dann aber Kopien der SB-Ausweise und ggf. weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Für einzelne Personen kann es auch zusätzlich! andere Fördertöpfe der einzelnen Rehaträger geben, zudem Programme des Bundes, der Länder und sogar der EU. Hier eine wirkliche Übersicht zu erlangen und zu behalten ist fast aussichtslos. In den einzelnen Bundesländern gibt es allerdings Beratungsstellen nach Landesrecht, die man neben dem Integrationsamt anfragen kann.

Bei mir im Haus wurde eine Türschließanlage durch das Integrationsamt mit rund 25 % gefördert.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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