Teilnahme an Fraktionssitzung einer Gewerkschaft (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
da derartige "Fraktionssitzungen" weder im Personalvertretungs- noch im Betriebsverfassungsrecht vorgesehen sind und dafür auch keine bezahlte Arbeitszeit in Anspruch genommen werden darf, gibt es auch kein gesetzliches Teilnahmerecht für SBVen.
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&Tschüß
Wolfgang