Teilnahme an Fraktionssitzung einer Gewerkschaft (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Thursday, 06.06.2019, 19:54 (vor 1786 Tagen) @ WoBi

Versammlungen der einzelnen Gewerkschaften sind in der Freizeit durchzuführen.

Hallo Wolfgang, wenn es da „Fraktionssitzungen“ gibt, so ist das wohl reines „Freizeitvergnügen“. Wenn das „auf Dienstzeit“ gemacht würde, wäre das wohl unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, oder?

In Sachsen im Geltungsbereich des landesspezifischen Personalvertretungsrechtes kann die SBV unter bestimmten Bedingungen selbst mitabstimmen.

In Sachsen SBV-Stimmrecht? Gab es da eine Rechtsänderung im SächsPersVG? Welcher Paragraph?

Gruß,
Cebulon


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