Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen (Allgemeines)
Hallo,
das ist für unseren Betrieb rechtsanwältlich geklärt, da alle den gleichen Geschäftsführer haben kommt es zu keiner Arbeitnehmerüberlassung sondern es ist eine Gestellung (ähnlich wie bei den DRK-Schwestern). Es ist die Frage ob irgendetwas für die Kollegin getan werden kann, damit sie die Altersversorgung und Tarifbindung behält.
Vielen Dank