Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 13.06.2019, 14:28 (vor 1771 Tagen) @ daha

Hallo,
das ist für unseren Betrieb rechtsanwältlich geklärt, sondern es ist eine Gestellung (ähnlich wie bei den DRK-Schwestern). Es ist die Frage ob irgendetwas für die Kollegin getan werden kann, damit sie die Altersversorgung und Tarifbindung behält.

Vielen Dank

Hallo,

was hat das denn für ein angeblicher Anwalt geprüft ?

Genau die sog. "Gestellung" von DRK-Schwestern hat das BAG 21.02.2017 – 1 ABR 62/12 als (genehmigungspflichtige) AN-Überlassung im Sinne des AÜG entschieden.
Die Fachliteratur geht davon aus, daß mit diesem Urteil auch alle tarifvertraglichen Vorschriften zur "Gestellung" von AN - auch innerhalb eines Konzerns bzw. einer Behörde rechtswidrig sind.

Und über dieses Argument

da alle den gleichen Geschäftsführer haben kommt es zu keiner Arbeitnehmerüberlassung

kann man sowieso nur schallend lachen.
Sorry, aber da fehlt es aber bei Dir an elementarsten arbeitsrechtlichen Grundlagen. Die solltest Du schleunigst schulen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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