Neuwahl bei neuer Struktur (Gesamt-Konzern-SBV)

Falk, Tuesday, 09.07.2019, 13:35 (vor 1763 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit Januar dieses Jahres bin ich die von den 5 örtlichen SBV'en gewählte Vertrauensperson der GSBV in unserer Behörde. Nun stehen im Mai 2020 neue Personalratswahlen an, womit sich ziemlich sicher eine neue Struktur herausbilden wird, weil sich einzelne - bisher nicht verselbständigte - Dienststellen verselbständigen werden. Somit wäre an diesen "neuen" Dienststellen jeweils eine neue örtliche SBV zu wählen, wenn denn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Meine Frage ist jetzt: Muss vor diesem Hintergrund die GSBV dann auch neu gewählt werden? Oder übernimmt die bisherige GSBV die neu verselbständigten Standorte, an denen es keine örtliche SBV geben wird?
Danke und viele Grüße!


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