Neuwahl bei neuer Struktur (Gesamt-Konzern-SBV)
Die Einleitung der örtlichen Wahlen, nach Prüfung der Wahlvoraussetzungen, ist eine der Aufgaben der GSBV.
Hallo Wolfgang, das ist die ewige Streitfrage und strittig in Literatur, ob dem so ist oder nicht. Dafür BIH, a.A. aber Düwell und Wiegand/Hohmann, wonach Fall des § 1 Abs. 2 SchwbVWO oder § 19 Abs. 2 SchwbVWO.
Gruß,
Cebulon