Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Trine,
die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet einen GdB in der Personalabteilung zu melden, weder die mit GdB unter 50 noch die anderen. Dann haben sie aber auch keinen Anspruch auf entsprechende Vergünstigungen. Ich bitte die MA, dies in der Personalabteilung zu melden, vor allem auch die Gleichgestellten, da sie wahlberechtigt sind und ggf. Förderungen erhalten können. Leider tun das nicht alle.
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Gruß Siggi