Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Tuesday, 23.07.2019, 10:59 (vor 2647 Tagen) @ erni2002

Hallo erni2002,

keinen Anspruch auf entsprechende Vergünstigungen.

Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen haben keinen Anspruch auf Vergünstigungen! Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen werden Nachteilsausgleiche gewährt.
Diese gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen sollen behinderungsbedingte Nachteil im Leben teilweise kompensieren. (Schwer-)Behinderte Menschen haben dies nicht zum Vorteil, sondern zum Ausgleich. Denn eine Behinderung ist kein anzustrebender Lebenszustand.

Alles andere kann eine "Neiddiskussion" auslösen. ;-)

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion