Welche Informationen als Stellvertreter? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 23.07.2019, 12:25 (vor 1737 Tagen) @ fragezeichen

Moin Moin Fragezeichen,

der klarste Fall sind die Vorstellungsgespräche:

Wenn Du als Verhinderungsvertretung für die Vertrauensperson teilnimmst, hast Du die identischen Rechte wie diese, d.h. du kannst in die Bewerbungsmappen schauen, usw. Sollte die Vertrauensperson diese erhalten haben und Dir im Verhinderungsfall nicht zur Verfügung stellen, kannst du Dich wegen Behinderung auch an das Integrationsamt wenden und um Klärung bitten. Gibt es eine Stufenvertretung bei Euch wie Haupt- Betriebs- Konzernschwerbehindertenvertretung, kannst Du Dich auch an diese wenden.

Ansonsten bist Du juristisch erst im Verhinderungsfall im Mandat. Schlau ist es bei absehbaren Verhinderungen Urlaub, Reha, geplante OP usw.), dass die Vertrauensperson Dich vorher ins Boot holt und informiert, weil Du ansonsten die Schwerbehinderten nicht adäquat vertreten kannst. Dieses würde ich einfordern und ansonsten auch die oben genannten Ansprechpartner um Hilfestellung bitten. Bei unabsehbaren Verhinderungen geht dieses nicht. In Großbetrieben mit der Heranziehungsmöglichkeit zu konkreten Aufgaben bist Du zur Erledigung dieser Aufgaben vollumfänglich sowohl vom Arbeitgeber als auch der Vertrauensperson zu informieren.

Liebe Grüße

Hendrik


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