Stellensusschreibungen ohne Bewerbungsfristen (Einstellung)

SVP F.I.12, Nürnberg, Monday, 05.08.2019, 10:41 (vor 1716 Tagen)

Meinungsaustausch zum Thema Recruiting und Beteiligung der SBV:

Ein Unternehmen vergibt sein Recruiting an einen externen Dienstleister, dieser hat eigene Prozesse und arbeitet auch nach diesen:

Unternehmen knapp über 5% SB Anteil, stagnierend.

Fall 1: Vermittlungsvorschläge der BAA werden weder abgewartet noch angefordert

Fall 2: Die Ausschreibungen haben keine Bewerbungsfrist (also bewerben Sie sich bis zum xx.xx.xx) es werden fortlaufend Bewerbungsgespräche geführt und direkt eingestellt. Die SBV wird erst beteiligt wenn sich ein SB Kandidat bewirbt, eine Vergleichbarkeit zu den anderen Bewerbern wird nicht gewährleistet, also keine Wiederholung der bereits geführten Gespräche.

Fall 3: Die Ausschreibungen mit Bewerbungsfrist (also bewerben Sie sich bis zum 23.08.2019) es werden bereits jetzt Bewerbungsgespräche geführt und direkt eingestellt. Die SBV wird erst beteiligt wenn sich ein SB Kandidat bewirbt, eine Vergleichbarkeit zu den anderen Bewerbern wird nicht gewährleistet, also keine Wiederholung der bereits geführten Gespräche.

Fall 4: Die Information, dass eine Ausschreibung veröffentlicht wurde findet erst dann statt, wenn sich ein SB Kandidat beworben hat, aktuell erhalte ich zwar die Ausschreibungen in Papierform, aber nicht zeitgleich mit der Veröffentlichung.

Lasst uns die Themen mal diskutieren!


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