Stellensusschreibungen ohne Bewerbungsfristen (Einstellung)

Cebulon, Monday, 05.08.2019, 15:43 (vor 1726 Tagen) @ SVP F.I.12

Fall 3: Die Ausschreibungen mit Bewerbungsfrist (also bewerben Sie sich bis zum 23.08.2019) es werden bereits jetzt Bewerbungsgespräche geführt und direkt eingestellt. Die SBV wird erst beteiligt wenn sich ein SB Kandidat bewirbt, eine Vergleichbarkeit zu den anderen Bewerbern wird nicht gewährleistet, also keine Wiederholung der bereits geführten Gespräche.

Halte ich für eine reine Pro-forma-Beteiligung. Ich meine, kürzlich Rechtsprechung gelesen zu haben aus Berlin, wonach unzulässig.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Arbeitgeberpflichten ggü. BR/PR und SBV und AfA gemäß § 164 Abs. 1 SGB IX erfüllt werden. Bedient dieser sich dabei (externer) Dienstleister wie etwa „Headhunter“, so muss er diese dazu anhalten und sicherstellen, dass sich diese daran halten.

Gruß,
Cebulon


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