§ 165 nach erfolgloser Prüfung (Einstellung)

P.Stephan, Oldenburg, Tuesday, 20.08.2019, 12:54 (vor 1703 Tagen) @ WoBi

Hallo,

danke Wolfgang. Gilt also wirklich nur bei Behinderten oder Gleichgestellten.

Dein Diagramm zur Reihenfolge bei der Anwendung des § 164 Abs.1 macht es gut deutlich.
Könnte man dort nach der -Geeigneter sbM innerbetrieblich vorhanden?- noch aufnehmen -die in §176 genannten Vertretungen werden gehört- ? Erst dann ja wird versetz oder nein wird ausgeschrieben.

Möchte gerne unseren PR früher ins Boot holen.

Gruß
Stephan


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