Barrierefreiheit (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Tuesday, 27.08.2019, 19:14 (vor 2612 Tagen)

Hallo zusammen ,ich brauche mal wieder eueren Rat.
Aufgrund von Umfangreicher Sanierung des Rathauses ist ein Teil der Verwaltung in einem angemieteten Gebäude untergebracht.Von den dort arbeitenden Kollegen ist niemand Gehbehindert.Für die Bürger die das Gebäude aufsuchen (Bauaufsicht oder Verkehrsaufsicht) ist ein externer Fahrstuhl eingerichtet wurden.
Leider fällt dieser Fahrstuhl ständig aus .Damit ist das Gebäude nicht mehr Barrierefrei und die Kollegen aus den Fachdiensten müssen Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle die Treppen runter tragen.
Alle sind nun reichlich genervt davon und ich werde sowohl von den Kollegen sowie inzwischen auch von Bürgern angesprochen ich soll mich darum kümmern ,das der Fahrstuhl funktioniert.
Nach Rücksprache mit der Dienstelle wurde mir nun mitgeteilt, das ist nicht meine Aufgabe mich um die Barrierefreiheit zu kümmern denn in dem Gebäude befinden sich ja keine Gehbehinderte Kollegen.
Wäre ich als SBV dafür zuständig wenn dort gehbehinderte Kollegen arbeiten würden?
Im Rathaus wird demnächst auch der Fahrstuhl ,wegen der Sanierung ,nicht funktionieren und dort sind sehr wohl gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.Auf meine Nachfrage dazu habe ich die gleiche Antwort bekommen,Barrierefreiheit gehört nicht zu den Aufgaben der SBV.
Ist das wirklich so?


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