Barrierefreiheit (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 28.08.2019, 10:08 (vor 2612 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin73,

andere (Bundes-)Länder, andere Sitten oder Namen, Bezeichnungen, ..
Aber bei der Landesregierung gibt es eine(n) Behindertenbeauftragte(n) z.B.
https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/

Nach § 181 SGB IX hat der Arbeitgeber mindestens einen Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers zu bestellen. Leider ist das Unterlassen einer Bestellung nicht mit einer Strafe nach §§ 237a/b, 238 SGB IX belegt.
Ist aber kein Beinbruch, denn der oberste Dienstherr = 1. Bürgermeister, Oberbürgermeister, … ist unabhängig von einen Inklusionsbeauftragten zuständig und verantwortlich. Wenn die ständigen Anfragen, Stellungnahmen, .. der SBV zu viel werden, kann jederzeit ein Inklusionsbeauftragter bestellt werden.;-)

Es könnte auch sein, dass eine übergeordnete Vereinbarung, Fürsorgeerlass, Teilhaberichtlinie, Integrationsvereinbarung oder Inklusionsvereinbarung zur Anwendung kommen kann. Wenn nicht, eine Aufgabe für die SBV und den PR eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dienstherrn zu vereinbaren.

--
Gruß
Wolfgang


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