Beteiligung der SBV am Bewerbungsverfahren (Einstellung)

Andreas-B, Wednesday, 04.09.2019, 09:15 (vor 1702 Tagen)

Hallo zusammen!

In unserem Betrieb kommt es öfter zu Bewerbungsgesprächen in denen dann einer aus dem BR drüber berichtet, in der Sitzung wird dann auch schon mal berichtet über Bewerbungen.
Es kann mir aber keiner aus dem Gremium BR sagen, ob das alle Bewerbungen sind.
Dazu würde ich mich gerne beim Arbeitgeber melden und eine komplette Einsicht in alle Bewerbungen verlangen.

Über die Suche habe ich dieses gefunden:

Nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX muss Ihr Arbeitgeber Sie als Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend unterrichten. Danach steht Ihnen ein Unterrichtungs- und Anhörungsrecht zu, wenn sich ein schwerbehinderter oder ein ihm gleichgestellter Mensch um eine Stelle bewirbt.

Sie als SBV sollen schwerbehinderte Bewerber vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren schützen. Diese Rechte gehen aus § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hervor (BAG, 17.8.2010, Az. 9 ABR 83/09). Das Unterrichtungs- und Anhörungsrecht umfasst auch die Teilnahme am Auswahlverfahren.

Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 81 Abs. 1 Satz 4, 7, 8 und 9 SGB IX in Verbindung mit § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX näher ausgestaltet. Hierzu führt das BAG in einer weiteren Entscheidung (15.10.2014, Az. 7 ABR 71/12) ausdrücklich aus:

„Danach ist die Schwerbehindertenvertretung von Anfang an in das Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten. Sie soll an der Willensbildung des Arbeitgebers mitwirken. Dazu stehen ihr das Recht auf Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen und das Recht auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu.“

Nun ist zum Verständnis meine Frage, habe ich das Recht in alle Bewerbungen Einsicht zu erhalten oder halt nur in die , in die sich ein Mitarbeiter mit einem GdB bewirbt?
Ich möchte halt nicht das da jemand "durchrutscht" durchs Verfahren, genau das denke ich nämlich..

Danke schon mal!

Andreas


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