Beteiligung der SBV am Bewerbungsverfahren (Einstellung)

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 04.09.2019, 13:35 (vor 1702 Tagen) @ Andreas-B

Hallo Andreas,

Nun ist zum Verständnis meine Frage, habe ich das Recht in alle Bewerbungen Einsicht zu erhalten

Nein, es sei denn:

oder halt nur in die , in die sich ein Mitarbeiter mit einem GdB bewirbt?

Du meinst bestimmt Menschen mit Behinderung größer GdB 50, oder ihnen gleichgestellten Menschen.

Siehe Suchfunktion "E" wie Einstellung.

Stichwörter sind hier:

  • Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen
  • Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen sofern für die Stelle eine Bewerbung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen vorliegt.

Warum gilt das auch für gleichgestellte Menschen?

Wenn jemand arbeitslos oder arbeitssuchend ist, einen GdB von 30 oder 40 hat und konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gleichstellung notwendig ist, um einen Arbeitsplatz zu bekommen, muss die Arbeitsagentur gleichstellen. Es muss auch kein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen und sehr oft sind bestehende Gleichstellungen nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


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