Beteiligung der SBV am Bewerbungsverfahren (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 04.09.2019, 13:16 (vor 1702 Tagen) @ Andreas-B

Hallo,

Deine Quelle - die man bei solchen Zitaten immer anführen sollte - benutzt eine veraltete §§-Nummerierung.
Das Du gem. § 179 Abs. 2 Satz 4 SGB IX das Recht hast, alle Bewerberunterlagen eines Verfahrens zur Einsicht zu bekommen, wenn sich mindestens ein schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch beworben hat, steht außer Frage und wird auch in der Literatur nicht angezweifelt.
Auch das von Dir angeführte Urteil hat dies nochmals ausdrücklich bestätigt, wenn Du es mal im Gesamten liest:
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=e0216e19d416c90e6c295de9e29309c7&nr=17801&pos=0&anz=1

Hast Du denn immer noch keinen Kommentar zum SGB IX ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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