Amtszeit GesSchwbV (Gesamt-Konzern-SBV)

Ede vom Bayerwald @, Thursday, 29.06.2006, 13:45 (vor 6521 Tagen) @ Tomtom

Hallo Tomtom,
alle Schwerbehindertenvertretungen unterliegen dem vorgegebenen Wahlrythmus des entsprechenden Bundesgesetzes.
Ist keine Vertretung vorhanden und wird 1 Jahr weniger einem Tag vor der regelmäßigen Wahl gewählt, so bleibt die SBV auch die ganze kommende Periode, also maximal 5 Jahre weniger eineem Tag im Amt. Wird die bisher nicht vorhandene SBV 1jahr oder mehr vor der nächsten regelmäßigen SBV-Wahl bewählt, so endet die Amtszeit mit der nächsten regelmäßigen Wahl.

Dies gilt für ALLE unuterschiedlichen und möglichen Schwerbehindertenvertretungen in allen vorgeschriebenen Stufen.

Also konkret, seit wann ist die Gesamt SBV im Amt, wann ist die nächste regelmässige Wahl> Ist die Wahl der jetzigen GesamtSBV weniger als ein JAhr vor der regeelmäßigen erfolgt, so bleibt sie im Amt bis 2010, ansonsten ist Wahlzeit im Herbst 2006. Was anderes ist nur dann rechtens, wenn die amtierende GesamtSBV samt aller Stellvertreter geschloßen zurücktritt. Dann und nur dann ist unverzüglich neu zu wählen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion