Amtszeit GesSchwbV (Gesamt-Konzern-SBV)

Ede vom Bayerwald @, Thursday, 29.06.2006, 14:43 (vor 6521 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Die GSBV ist gewählt, wenn auch nur ein einziger Berechtigter bei der Wahl der örtl. SBV mitgewählt hat, der nicht im Stammhaus bzw deren örtlichem Sitz seinen Dienstort hat. SBV'en werden ja nur dort gewählt, wo mindestenmss 5 SChwB arbeiten. Die SBV vertritt aber sehr wohl und nach deiner Äußerung hat sie es mit Billigung des AG getan, auch SCHwB die keine SBV vor Ort hatten.

Doch sie ist nach deiner Erzählung rechtmäßig gewählt. (es sei denn du erzählst jetzt mehr und neues).


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