Amtszeit GesSchwbV (Gesamt-Konzern-SBV)

Ede vom Bayerwald @, Thursday, 29.06.2006, 14:39 (vor 6521 Tagen) @ Tomtom

Die bestehende GesamtSBV ist rechtmäßig ins Amt gekommen, zumindest nach dem, was du schreibst! Oder>
Wenn ja, dann gilt das mit der Amtszeit so, wie ich es sagte.
Unrechtmäßig wäre sie im Amt, wenn z.B. jemand anders, als die Schwerbinhinderten selber sie ins Amt gehoben hätte, z.B. durch selbstherrliche Bestimmung des Chefs.

So wie du es gechrieben hast, IST die GSBV rechtmäßig im Amt! Ok>
Auch durch später erfolgte Wahlen eigener SBv'en in Betrieben, die zum Ganzen gehören ändert sich dann der Status der GSBV NICHT!!!

Und die nächste Wahl ist entsprechend der Fristen im Gesetz anzusetzen, also entweder in diesm Jahr oder dann erst in 4 Jahren!! jeweils oktober /November.

Wenn du dich mit dem Status der GSBV nicht wohl fühlst, dann gibt es nur eine einzige Möglichkeit sie jetzt neu zu wählen, dann mußt du und alle ddeine Stelvertreter geschloßen zurücktreten. Nur dann ist eine Neuwahl außerhalb der regelmäßigen Zeiten nach Gesetz möglich!

So wie du schreibst, ist die GSBV rechtmässig im Amt und dies veräündert sich nicht durch neue örtliche SBV!

OK>


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