Das AGG und die Kirche (Kirche)
zur Vermeidung einer Klage (und weiterer Kosten) kann eine Zahlung natürlich auch freiwillig erfolgen
Hey,
da hast du natürlich recht.
Wobei die Betonung allerdings auf "-----kann----" liegt
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."