Das AGG und die Kirche (Kirche)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 18.09.2019, 09:41 (vor 1676 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

wenn die Kirche der AG ist, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, und es eine externe Stellenanzeige gibt, auf die sich z. B. ein nicht offensichtlich ungeeigneter und schwerbehinderter Bewerber bewirbt, muss auch dieser zu einem Vorstellungsgesprâch immer eingeladen werden und wenn es keine Einladung gibt, müsste auch die Kirche eine Entschädigungszahlung leisten, wenn diese geltend gemacht würde?

Danke Euch.

Grüße


Hey,
eine Entschädigungszahlung muss eingeklagt werden.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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