Das AGG und die Kirche (Kirche)
natürlich nur ein "kann" und kein "muss"
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hierzu in ihrem Handbuch "Rechtlicher Diskriminierungsschutz" unter 5.4 sogar ein Musterschreiben "Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegenüber Arbeitgebenden nach § 15 Abs. 4 AGG" veröffentlicht.