Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente.... (Allgemeines)
Hallo,
natürlich kann ein Stelli auch Stelli bleiben, wenn er oder sie in Teilzeit arbeitet - egal aus welchem Grund. Alles andere wäre eine doppelte Diskriminierung wegen Behinderung und Teilzeit.
Ist der erste Stelli wegen seiner Teilzeitregelung dann zeitweilig nicht verfügbar, kommt halt im Vertretungs- oder Verhinderungsfall der zweite Stelli zum Einsatz.
Und bei einer Teilerwerbsminderung sollte halt der AG mal ausdrücklich auf § 164 Abs. 5 SGB IX, den Rechtsanspruch auf Teilzeit, hingewiesen werden. Das sollte die Suche deutlich erleichtern.
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&Tschüß
Wolfgang