Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente.... (Allgemeines)
Wie haben gerade wieder einen aktuellen Brief von der Geschäftsleitung erhalten, in dem diese ankündigt, Seminare zur Weihnachtszeit, Karneval etc. nicht mehr genehmigen zu wollen.
Seminare zum Thema "richtig Weihnachten feiern" und "Karneval" sind tatsächlich nicht genehmigungsfähig.
Seminare finden Weihnachten eigentlich nicht statt und warum ein Seminar an Karneval nicht okay sein soll wird das Geheimnis deines AG bleiben.
Eine Entfernungsabsprache des BR ist für die SBV nicht bindend.
Eine Anreise die zwingend vor 6 Uhr beginnt um eine Veranstaltung rechtzeitig zu erreichen ist nicht zumutbar, dann kann man eine Vorübernachtung in Anspruch nehmen. Allerdings ist es am Abreisetag zumutbar, dass man geplant bis Mitternacht wieder zuhause ankommt. In jedem Fall sind die Ruhezeitregelungen zu beachten! (Zeiten nach Bundesreisekostengesetz)
Das man bei Schulungen gerne im Hotel übernachten möchte ist sicher wünschenswert, durchsetzbar ist es nur unter den Voraussetzungen der Regelungen rund um Dienstreisen. Tagespendelzeiten von bis zu 2 Stunden pro Fahrt werden oft noch als angemessen angesehen aber es kommt dabei auf die Gesamtschau der Zeiten und auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
--
Mit freundlichen Grüßen
Michael