Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente.... (Allgemeines)
Hallo Nobi69,
das Abkommen, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber hat, ist nicht bindend für die SBV.
Die SBV fasst für sich selbst den Beschluss, wählt sich selbst den Veranstalter aus und hat dabei immer einen eigenen Handlungsspielraum.
(Hier auf der Seite gibt es auch einen entsprechendes Formular für den Beschluss der SBV, wo auch die gesetzliche Grundlage mit drauf steht. Dieses Formular werde ich zukünftig schon gleich mit dem Dienstreiseantrag mitschicken, weil ich auch immer solchen Diskussionen mit meinem AG ausgesetzt bin.)
Die SBV muss nicht immer das billigste Angebot auswählen, wenn sie eine andere Schulung (eine teurere) für qualitativ besser hält.
Schau mal hier auf A-Z unter S wie Seminar.
Da gibt es auch ein BAG Beschluss vom 08.06.2016 - 7 ABR 39/14
Wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt, bleibt nur eine gute Argumentation, warum ausgerechnet dieses Seminar und evtl. der Beweis, dass es in der näheren Umgebung, oder kostengünstiger, kein vergleichbares Seminar gibt.
Natürlich muss dein Arbeitgeber dir das nicht genehmigen, wenn du aber keine Kostenzusage hast und er sich anschließend weigert, das Seminar zu zahlen, müsstest du dir die Kosten einklagen.
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Gruß
Vertigo