Bewerbung bei Nichtbeteiligten gelandet - Datenschutz!? (Allgemeines)

carriegross, Tuesday, 22.10.2019, 16:48 (vor 2556 Tagen) @ Luculus

Bewerbungsunterlagen dürfen im Unternehmen nur den Personen zugänglich gemacht werden, die mit der Besetzung der Stelle direkt befasst sind. Dies ist zumeist die zuständige Sachbearbeiterin in der HR-Abteilung und der unmittelbare Vorgesetzte des möglichen Arbeitnehmers.

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-bei-bewerbung-bewerberdaten-so-wirds-dsgvo-konform/

Wie ist das aber in einer Behörde, Stichwort "Organisationsermessen"? Wenn jetzt z. B. ein Bürgermeister sagt, dass die Bewerbung im ganzen Hause rumgereicht werden soll, damit sich jeder einen Überblick über die Bewerbung und dem Bewerber machen soll, da ja der zukünftige Kollege ja ins Team passen muss.


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