Bewerbung bei Nichtbeteiligten gelandet - Datenschutz!? (Allgemeines)
Jedem, der Bewerbungsunterlagen zur Stellungnahme erhält, selbst wenn er diese Unterlagen versehentlich erhalten hat, müsste sich im Klaren sein, dass diese Informationen vertraulich sind.
Insofern wäre eine Weitergabe dieser Information an außerbetriebliche Stellen sicher keine gute Idee.
Allerdings wäre es eine nicht zu beanstandende Idee den betrieblichen Datenschutzbeauftragten hierüber zu informieren.
Datenschutzverletzung könnte nur ggf der Bewerber feststellen und rügen.
Datenschutzverletzungen kann allerdings jeder feststellen, nicht nur Betroffene, dessen schutzbedürftige Daten in unberechtigte Hände gelangt sind.