Tätigkeitsbericht "öffentlich" (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.11.2019, 09:29 (vor 1618 Tagen) @ DD

Hallo,

solange der Rechenschaftsbericht keine persönlichen Daten enthält oder aber Vorgänge, bei denen die Betroffenen identifizierbar sind, besteht kein Grund, diesen nicht betriebsintern zu veröffentlichen. Wir machen das auch schon seit 13 Jahren so, daß wir unseren Rechenschaftsbericht im firmeneigenen Intrant veröffentlichen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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