Tätigkeitsbericht "öffentlich" (Allgemeines)

SFliege, Wednesday, 13.11.2019, 11:34 (vor 1597 Tagen) @ albarracin

… , bei denen die Betroffenen identifizierbar sind,

z.B. über einen Präventionsfall eines Armamputierten zu informieren, wenn es nur einen/wenige Armamputierte im Betrieb gibt.

Im Gegensatz zum Betriebsrat gehört es nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV auf einer Versammlung einen Tätigkeitsbericht erstatten zu müssen.
Ist aber auch nicht verboten. :-)


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