Tätigkeitsbericht "öffentlich" (Allgemeines)
Hallo,
das hier
Im Gegensatz zum Betriebsrat gehört es nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV auf einer Versammlung einen Tätigkeitsbericht erstatten zu müssen.
sieht zB der LPK-SGB IX, Düwell, § 178 Rn 119, durchaus anders.
Düwell sieht die Freiwilligkeit lediglich in der Entscheidung, eine Versammlung durchzuführen, nicht aber im Ablauf der Versammlung, die sich an BetrVG bzw. BPersVG zu orientieren hat.
--
&Tschüß
Wolfgang