Tätigkeitsbericht "öffentlich" (Allgemeines)
Danke für die Klarstellung meiner etwas zu flapsigen Anmerkung.
§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
§ 178 Abs. 6 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.