Tätigkeitsbericht "öffentlich" (Allgemeines)

SFliege, Thursday, 14.11.2019, 10:05 (vor 1624 Tagen) @ albarracin

Danke für die Klarstellung meiner etwas zu flapsigen Anmerkung.

§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

§ 178 Abs. 6 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.


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