Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt? (Allgemeines)
hallo,
gibt es keine SBV, dann gibt es auch keine Beteiligung.
Ein BR oder PR hat auch keine wie auch immer geartete "Ersatzzuständigkeit".
Eine Ersatzzuständigkeit für eine örtlich nicht vorhandene SBV kann lediglich eine Stufenvertretung der SBV, also im öD eine GSBV oder HSBV gem.§ 180 Abs. 1 bzw. Abs. 3 SGB IX.
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&Tschüß
Wolfgang