Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt? (Allgemeines)

Luculus, Monday, 02.12.2019, 09:37 (vor 1600 Tagen) @ albarracin

Das stimmt so nicht.

Integrationsamt: "Aufgaben: Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten und die Vorschriften des Arbeitsschutzes beachtet werden. Zu seinen allgemeinen Aufgaben zählt ausdrücklich die Unterstützung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, das heißt ihre Eingliederung und berufliche Entwicklung zu fördern sowie Maßnahmen mit dieser Zielsetzung bei der Dienststelle zu beantragen (vergleiche zum Beispiel § 68 Absatz 1 Nummer 4-5 BPersVG und § 64 Nummer 6-7 LPVG NW).

Der Personalrat hat zusätzliche besondere Aufgaben in Bezug auf schwerbehinderte Beschäftigte. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass die Pflichten des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten tatsächlich auch erfüllt werden (§ 176 SGB IX), beispielsweise die Beschäftigungspflicht (§§ 154-155 SGB IX), die Förderung des beruflichen Fortkommens sowie die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation (§ 164 SGB IX)."

Quelle: Integrationsamt

Wenn es eine KonzernSBV gibt wäre die zuständig. Bei uns gibt es stillschweigend eine Unterstützung einiger Betriebe durch die GSV der Mutterverwaltung für einen Regiebetrieb und für AÖR. Der Arbeitgeber duldet dies aus Eigeninteresse. Die Mitarbeitenden wollen/können nicht wählen, der AG braucht aber das KnowHow ;-) also lässt er die GSV und die Betriebe gewähren.


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