Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt? (Allgemeines)
Das stimmt so nicht.
Hallo Luculus, es ist genau so, wie von albarracin beschrieben. Der Betriebsrat hat zwar mit der SBV so oder so teils überlappende Aufgaben mit der SBV, aber z.B. gerade nicht die SBV-Rechte der „Beteiligung“ etwa aus § 178 Abs. 2 SGB IX. Dem Betriebsrat fallen keineswegs deren schwerbehindertenrechtliche Befugnisse als „Ersatzvertretung“ nach SGB IX zu, wonach niemals Ersatzvertretung der SBV durch den Betriebsrat. Nichts anderes sagen albarracin und die Integrationsämter.
Gruß,
Cebulon