Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt? (Allgemeines)

Luculus, Tuesday, 03.12.2019, 14:13 (vor 1606 Tagen) @ Cebulon

Stimmt! Sorry. Wenn es keine SBV gibt muss der AG nicht an deren Stelle den BR/PR beteiligen. In Stellenbesetzungsverfahren wahrt BR/PR jedoch die Rechte der Schwerbehinderten. Auch in anderen Fällen berät der BR/PR Schwerbehinderte aber es gibt eben keine weitergehenden Rechte. Mein AG räumt mir viele Rechte ein bzw ich nehme sie mir dabei vergesse ich manchmal dass die meissten AG dies nicht tun.


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