SB-Status bei Klage (Antragstellung / Widerspruch)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 08.01.2020, 16:56 (vor 1563 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe heute eine interessante Frage erhalten, die ich aber peinlicher weise nicht 100%ig beantworten konnte.
Eine Kollegin, GdB von 70 wurde auf einen GdB von 40 heruntergestuft. Nach einem abgelehnten Widerspruchsverfahren hat die Kollegin geklagt. Die Klage ist am Sozialgericht eingegangen.
Meine Frage dazu war: Ist meine Kollegin noch so lange schwerstbehindert mit einem GdB von 70, bis die Klage ein Urteil hervorgerufen hat?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch super dankbar.
Ganz liebe Grüße
MonikaSBV :-) :-)

Hey,
ja. Denn der Herabstufungsbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil der letzten Instanz ist dann entscheidend.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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