SB-Status bei Klage (Antragstellung / Widerspruch)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 08.01.2020, 17:07 (vor 1542 Tagen) @ MonikaSBV

§ 199 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen

(1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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