SB-Status bei Klage (Antragstellung / Widerspruch)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 08.01.2020, 17:03 (vor 1542 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo Hotte,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort...
habe ich mir fast gedacht :-)
Weißt Du, ob ich das mit einem Gesetzestext oder Kommentar belegen kann?
Die Perso lässt sich mit so einer Antwort "OHNE BEWEIS" :-) nicht abspeisen.
Vielen lieben Dank
Monikaa

Hey,
die Person soll sich den Herabstufungsbescheid anschauen. Dort gibt es am Ende einen text (Rechtsbescheid?) zum Thema ab wann der Bescheid rechtskräftig wird.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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