SB-Status bei Klage (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
für die Zeit der rechtlichen Klärung muß das VA den Schwerbehindertenausweis verlängern. Diesen verlängerten Ausweis legt man der Personalabteilung vor und diese hat die Verlängerung zu akzeptieren, da der Sb-Ausweis ein amtliches Dokument gem. § 152 Abs. 5 SGB IX ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Ein Bescheid ist dagegen kein amtlicher Nachweis für das aktuelle Bestehen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und geht den AG sowieso mit den dort getroffenen Feststellungen nichts an.
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&Tschüß
Wolfgang