SB-Status bei Klage (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.01.2020, 10:44 (vor 1561 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

für die Zeit der rechtlichen Klärung muß das VA den Schwerbehindertenausweis verlängern. Diesen verlängerten Ausweis legt man der Personalabteilung vor und diese hat die Verlängerung zu akzeptieren, da der Sb-Ausweis ein amtliches Dokument gem. § 152 Abs. 5 SGB IX ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

Ein Bescheid ist dagegen kein amtlicher Nachweis für das aktuelle Bestehen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und geht den AG sowieso mit den dort getroffenen Feststellungen nichts an.

--
&Tschüß

Wolfgang


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