Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.01.2020, 15:33 (vor 1568 Tagen) @ StephanT

Hallo,

war aus Deiner Sicht das Verfahren diskriminierungsfrei, solltest Du die Unterlagen auch m.E. zügig nach der Entscheidung vernichten.

Gab es aber aus Deiner Sicht Beanstandungen und/oder Fragwürdigkeiten, wäre es m.E. gerechtfertigt, mindestens die Klagefrist des § 15 AGG abzuwarten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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