Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen (Einstellung)
Hallo,
war aus Deiner Sicht das Verfahren diskriminierungsfrei, solltest Du die Unterlagen auch m.E. zügig nach der Entscheidung vernichten.
Gab es aber aus Deiner Sicht Beanstandungen und/oder Fragwürdigkeiten, wäre es m.E. gerechtfertigt, mindestens die Klagefrist des § 15 AGG abzuwarten.
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&Tschüß
Wolfgang