Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.01.2020, 16:24 (vor 1569 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

worauf stützt Du Dich bei dieser Aussage ?

die Frist zur Klage meines Wissens nach 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens beträgt.

Die Frist zB nach § 15 Abs. 4 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html

beträgt zwei Monate

--
&Tschüß

Wolfgang


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