Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen (Einstellung)
Hallo Hendrik,
worauf stützt Du Dich bei dieser Aussage ?
die Frist zur Klage meines Wissens nach 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens beträgt.
Die Frist zB nach § 15 Abs. 4 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html
beträgt zwei Monate
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&Tschüß
Wolfgang