Feststellungsbescheid (Allgemeines)

Georgina, Monday, 13.01.2020, 06:22 (vor 1564 Tagen) @ Luculus

Diese ist mit dem SBA nachzuweisen....im Bescheid steht der Grund der Feststellung ;-)
Und das geht zu weit, da man dem AG damit im Prinzip medizinische Daten übermittelt...


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