Feststellungsbescheid (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 13.01.2020, 07:24 (vor 1559 Tagen) @ Georgina

Diese ist mit dem SBA nachzuweisen....im Bescheid steht der Grund der Feststellung ;-)
Und das geht zu weit, da man dem AG damit im Prinzip medizinische Daten übermittelt...

RICHTIG!
Auch bei mir geht kein Feststellungsbescheid an die Personalabteilung, auch wenn die diesen sehr gerne immer bekommen würden.
Entweder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Schreibens der Agentur zur Gleichstellung, und mehr nicht!

VG


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