Feststellungsbescheid (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.01.2020, 15:21 (vor 1564 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

im Prinzip ja, aber die Frage ist das wie

Das Problem ist, der Betriebsrat hat kein Recht dazu, zu beantragen, dass Unterlagen aus der Personalakte eines Beschäftigten gelöscht werden. Dieses kann nur der Betroffene selber. Stellt der Betriebsrat diesen Antrag, kann dieses dazu führen, dass der Arbeitgeber, sich diesen Bescheid genauer ansieht, solange er noch in der Akte ist und somit durch den Antrag auf Löschung das Gegenteil erreicht wird.

Wenn der Betriebsrat ehrlich ist, sollte er auf den Betroffenen zugehen, seinen Verstoß zugeben und gemeinsam Einsicht in die Personalakte verlangen und bei dieser Einsichtnahme zur Überraschung aller Beteiligten feststellen, dass dort ein Bescheid enthalten ist, der persönliche Daten enthält und deshalb unmittelbar geschwärzt werden, bzw. herausgenommen werden muss.

Auf diesem weg ist die Chance größer, dass der Arbeitgeber sich diesen Bescheid nicht näher ansieht und somit nicht dauerhafte Kenntnisse über die Gesundheitsstörungen erlangt.

Liebe Grüße

Hendrik


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