Feststellungsbescheid (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 13.01.2020, 09:12 (vor 1565 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

die Sache ist doch geklärt in § 152 Abs. 5 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Der Nachweis im Rechtsverkehr ist der Ausweis, nicht der Bescheid. Und auch in der Personalakte dürfen AN Löschungen verlangen, wenn Dokumente bzw. Daten nicht notwendig sind zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.

--
&Tschüß

Wolfgang


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