SBV Grundschulung Pflicht (Seminare / Fortbildung)

garda, Berlin, Thursday, 16.01.2020, 07:48 (vor 1563 Tagen) @ Contador

Meine Frage lautet:
Gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung, dass die SBV-Stellvertreter eine Grundschulung besuchen?

Hallo Contador,

meinst du eine Pflicht zur Teilnahme oder eine Pflicht zur Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?

Eine Pflicht zur Teilnahme sieht das Gesetz nicht direkt vor. Die Pflicht zur Kostenübernahme und Freistellung ist gegeben und ausgeurteilt.

Oder würde es auch ausreichen, wenn ein SBV-Stellvertreter, der gleichzeitig auch im Betriebsrat tätig ist, eine Betriebsratsgrundschulung vorweist? Meiner Ansicht nach nicht!

Die Schnittmenge ist so gering, dass diese Schulung ganz sicher nicht ausreicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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