SBV Grundschulung Pflicht (Seminare / Fortbildung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 16.01.2020, 12:07 (vor 1560 Tagen) @ Contador

Moin moin Contador,

diese Frage muss man differenziert beantworten.

Es kommt unter anderem darauf an, an welcher Stelle die/der Stellvertreter/in durch die Wahl steht.

Der/die erste Stellvertreter/in kommt bei Abwesenheiten bzw. Verhinderungen der Vertrauensperson mehrmals im Jahr ins Amt (Urlaub, Krankheit). Daher sollte dieser auch fachkundig (weil dann alleine) beraten und Entscheidungen fällen können. Daher ist für diesen unabhängig von der Zahl der Schwerbehinderten eine Grundschulung sinnvoll und vom Gesetzgeber her in § 179,4 SGB IX festgeschrieben. Bei großen Dienststellen kommt es neben der Verhinderungsvertretung auch zur Heranziehung zu festen Aufgaben. Hier ist (auch vom Gesetzgeber im oben genannten § so beschrieben) für jede/n Stellie, die/der herangezogen werden kann, die entsprechende Schulung auch zu genehmigen. Daher ist für diesen Kreis auch die Grundschulung notwendig.

Grundschulungen für alle Stellvertreter/innen können auch sinnvoll sein, je nach Anzahl und Größe der Dienststelle/des Betriebs, sind aber nicht als zwingend zu genehmigen vorgeschrieben.

Das Seminar für Betreibsräte umfasst normalerweise nicht, bzw. nur am Rand das SGB IX, sodass dieses nicht als Ersatz für das Grundseminar für Schwerbehindertenvertretungen herangezogen werden kann.

Liebe Grüße

Hendrik


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