SBV - Amt niederlegen (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 20.01.2020, 16:11 (vor 1551 Tagen) @ Pernille

Ich bin seit 2015 SBV und möchte mein Amt niederlegen.

Hallo Pernille,

wahlrechtlich allein maßgeblich ist die Erklärung der Niederlegung ggü. dem 1. Stellvertreter. Mit dem Zugang dieser Erklärung ist Dein Mandat augenblicklich erloschen – und Dein 1. Stellvertreter rückt automatisch nach kraft Gesetzes laut § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX. Einer Begründung bedarf es nicht zwingend.

Sinn macht es, den Geschäftsführer, Inklusionsbeauftragten, Betriebsrat, die sbM und auch das Integrationsamt zu informieren.

Gruß,
Cebulon


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